Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung stehe ich interessierten Firmen gerne für Vorträge, Messungen des Gesundheits- und Ernährungszustandes, Einzel- und Gruppenberatungen (Kurse) zur Verfügung.

 

Ihr Vorteil - Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ihrer

                    Mitarbeiter, die den Anforderungen hinsichtlich Qualität,

                    Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen

                    der §§ 20 und 20a des SGB V genügen, sind für Sie

                    als Arbeitgeber bis zu 500 € pro Beschäftigten

                    steuerfrei !